Satzung für Flensborg Fjords Kunst & Kulturforening

 

§ 1 – NAME UND SITZ

 

Der Verein führt den Namen “Flensborg Fjords Kunst & Kulturforening” und ist im Jahre 2005 gegründet worden.

Sitz des Vereins ist Gråsten und Umgebung.

 

§ 2 – Zweck

Zweck des Vereins ist es, an der Verbreitung von und der Kenntnis über alle Formen von lokaler, nationaler und grenzüberschreitender Kunst und Kultur durch verschiedene Veranstaltungen: Ausstellungen, Vorträge, Musik, Kunstexkursionen usw. mitzuwirken.

§ 3 – MITGLIEDSCHAFT

1. Gegen Zahlung eines Jahresbeitrags, dessen Höhe auf der jährlichen Mitgliederversammlung festgesetzt wird, kann jede interessierte Person Mitglied des Vereins werden. Für Mitglieder unter 25 Jahren ist das 1. Mitgliedsjahr gratis.
2. Ein Teil des Jahresbeitrages wird jedes Jahr für den Einkauf von Kunstgegenständen verwendet, die auf der jährlichen Mitgliederversammlung unter den Mitgliedern verlost werden. Insgesamt können höchstens 60% der Jahresmitgliedsbeiträge für den Einkauf von Kunstgegenständen verwendet werden.

§ 4 – MITGLIEDERVERSAMMLUNG

1. Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

2. Die ordentliche Mitgliederversammlung wird im März abgehalten. Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt durch Anzeigen in den Anzeigenblättern und per E-Mail an die von den stimmberechtigten Mitgliedern selbst mitgeteilte Adresse mit einer Frist von 14 Tagen.

3. Es gilt folgende Tagesordnung für die Mitgliederversammlung:

3.1 Wahl eines Versammlungsleiters

3.2 Bericht des Vorsitzenden über die Tätigkeiten des Vereins im vergangenen Jahr

3.3 Vorlage des geprüften Jahresabschlusses zur Genehmigung

3.4 Behandlung eingegangener Vorschläge

3.5 Festsetzung von

1. Mitgliedsbeitrag. Der Mitgliedsbeitrag ist spätestens Ende Januar zu bezahlen
2. Verkaufsprovision an den Verein bei Ausstellungen des Vereins
3. Festsetzung eines Prozentsatzes für den Einkauf von Kunstgegenständen

3.6 Wahl von Vorstandsmitgliedern und Ersatzmitgliedern

3.7 Wahl des Rechnungsprüfers und eines stellvertretenden Prüfers

3.8 Verlosung der Kunstgegenstände unter den Mitgliedern

3.9 Verschiedenes

4. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.

5. Anträge für die Mitgliederversammlung müssen dem Vorsitzenden spätestens am 15. Februar in Händen sein.

6. Sämtliche Wahlen werden durch einfache Stimmenmehrheit entschieden.

7. Stimmberechtigt sind Mitglieder, die den Mitgliedsbeitrag spätestens acht Tage vor der Mitgliederversammlung bezahlt haben.

Jedes anwesende Mitglied hat eine Stimme auf der Mitgliederversammlung. Mit einer schriftlichen Vollmacht kann ein anwesendes Mitglied außerdem für abwesende Mitglieder stimmen. Die Vollmacht gilt nur für die Mitgliederversammlung, für welche sie ausgestellt sein muss, wenn nichts anderes deutlich aus dem Text der Vollmacht hervorgeht.

8. Wenn ein Mitglied eine schriftliche Abstimmung wünscht, kann die betreffende Person diese verlangen.

9. Der Versammlungsleiter braucht nicht Mitglied des Vereins zu sein. Er/Sie leitet die Mitgliederversammlung und trifft die Entscheidung über die Art und Weise, wie die Themen und Abstimmungen behandelt werden.

10. Für Beschlussfassungen über Änderungen der Vereinssatzungen oder die Auflösung des Vereins ist es erforderlich, dass mindestens 2/3 der Mitglieder des Vereins anwesend oder durch Vollmacht vertreten sind. Ist dies nicht der Fall, kann eine außergewöhnliche Mitgliederversammlung mit der gleichen Tagesordnung einberufen werden. Diese Mitgliederversammlung ist dann ungeachtet der Teilnehmerzahl beschlussfähig.

11. Eine außergewöhnliche Mitgliederversammlung wird nach Entscheidung des Vorstands, oder wenn mindestens 1/5 der Mitglieder des Vereins dies schriftlich – mit der gewünschten Tagesordnung – beantragen, oder wenn eine vorherige Mitgliederversammlung dies beschlossen hat. Eine Einberufung hat schriftlich (Anzeigenblätter und E-Mail) mit einer Frist von 14 Tagen zu erfolgen.

§ 5 – DER VORSTAND

1. Der Vorstand besteht aus 7 Mitgliedern, die unter den Mitgliedern des Kunstvereins gewählt werden. Außerdem werden 2 Ersatzmitglieder gewählt. Alle Wahlen gelten für die Dauer von 2 Jahren.

2. Der Vorstand konstituiert sich sofort nach der Mitgliederversammlung.

3. Der Vorstand hält Sitzungen ab, wenn der Vorsitzende oder 4 Vorstandsmitglieder dazu eine Veranlassung sehen.

Es wird ein Referat über die Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen geführt.

Ein Exemplar dieses Referats wird schnellstmöglich an die Vorstandsmitglieder geschickt. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 5 Mitglieder anwesend sind. Auf Vorstandssitzungen kann nicht durch Vollmacht abgestimmt werden.

4. Im Außenverhältnis wird der Verein vom Vorsitzenden und Kassierer gemeinsam gezeichnet. 

Dem Vorstand kann Prokura erteilt werden.

Für Entscheidungen von großer Bedeutung ist die Unterschrift aller Vorstandsmitglieder erforderlich.

5. Kein Mitglied des Vorstands haftet persönlich oder in einer anderen Art und Weise für die Verpflichtungen des Vereins.

§ 6

Im Falle der Auflösung des Vereins wird das Vermögen des Vereins nach Entscheidung der Mitgliederversammlung für die Unterstützung der “Bildenden Kunst” in Sønderjylland verwendet.

In dieser Weise auf der Mitgliederversammlung in Rinkenæshus, Rinkenæs, Gråsten, am 16. März 2022 beschlossen.

Versammlungsleiter                          Vorstand

Peter Iver                                          Inge Olsen